Gesetzlicher Hinweis zu nautrheilkundlichen Therapien

 

Leider muss ich auf folgendes Gesetz hinweisen:

Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 weise ich darauf hin:
"Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit  naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist".

 

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Kerstin Poggel-Held

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